Es war im Jahre 1591, dem letzten Herrschaftsjahr von Herzog Wilhelm dem Reichen von Kleve, da lebten auf der Burg Altena zwei verfeindete Ritter: der Amtmann Caspar Lappe und der Rentmeister Simeon von Diest. Lappe beschuldigte den Rentmeister, sein Amt schlecht zu führen; umgekehrt beschuldigte v. Diest den Amtmann eines unzüchtigen Lebenswandels, so daß sich beide häufig vor Gericht stritten.
Als nun ein Jahr zuvor der Altenaer Bürger Henrich Kremer wegen verschiedener Fälle von Mord und Diebstahl im Kerker der Burg Altena gefangen gehalten und nach
peinlichem Verhör zum Tode verurteilt wurde und dort auf seine Überführung an das Halsgericht in Hattingen wartete, schickte der Drost Lappe seinen Burggrafen Gottschalk Nachtrodt und seinen
Schreiber Melchior Heßmann zum Kremer.
Diese sollten dem Mörder unter Drohungen das Geständnis entlocken, Rentmeister v. Diest habe dem Kremer Geld geboten, wenn dieser den Drosten Lappe erschießen würde.
Für dieses Geständnis wolle der Drost persönlich zum Herzog nach Kleve reiten und um das Leben des Kremer bitten.
Nachdem sich Kremer anfangs weigerte, wurde ihm gedroht, daß der Folterknecht, der ihn bereits zwei mal peinlich befragt hatte,
noch auf der Burg weile und auch ein drittes mal zu ihm kommen würde.
Darauf hin ließ man dem Kremer reichlich warmes Doppelbier mit viel Butter bringen, so daß er sich einen gewaltigen Rausch antrank. Und im Rausch unterzeichnete er dann auch das geforderte
Geständnis.
Doch bereits in Altena nahm er diese Aussage zurück, sei es darum, daß ihn das Gewissen über diese Verleumdung plagte, oder darum, daß sich der Drost doch nicht für sein Leben einsetzte, und als
er über Weihnachten nach Hattingen überstellt wurde und die Stunde, da er seinem Schöpfer gegenübertreten sollte, immer näher rückte, widerrief er mehrfach mündlich und schriftlich gegenüber dem
Hattinger Richter Herman Ubelgun seine Anschuldigungen.
Am 2. Oktober 1591 wurde Kremer hingerichtet.
Und auch die Altenaer Burgmänner überlebten diesen Vorfall nicht lange: Caspar Lappe starb, nachdem er im August 1592 in Ungnaden seines Amtes enthoben wurde, und Simeon v. Diest am 5. März 1603
nach vielen weiteren Prozessen gegen die Mithelfer des Amtmannes.
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